05.04.05.05 (Sachsen,Thüringen) Durchführen von Arbeitsstudien
- Laufende Nr
- 277
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.04
- SYS_3
- 05.04.05
- SYS_4
- 05.04.05.05
- ORGEINHEIT
- Planung
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Arbeitswirtschaft
- ERAAA
- Durchführen von Arbeitsstudien
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 7
- SAH
EA
Arbeitsablauf- und Zeitstudien nach arbeitswissenschaftlichen Methoden durchführen und auswerten; Vorgabe-/Richtzeiten ermitteln, Ergebnisse erörtern und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen/einleiten; Tarifliche und betriebliche Vereinbarungen berücksichtigen; Die Auslastung von Stationen, Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen bei unterschiedlichen Arbeitsumfängen ermitteln, Bezugsgrößen auswählen und festlegen, Wartezeiten durch organisatorische Verbesserungen reduzieren, ggf. Taktpläne aufstellen und Taktausgleichszeiten errechnen sowie Neuaustaktungen vornehmen; Arbeitsinhalte definieren und Arbeitszuteilungen durchführen, Arbeitskräftebedarf errechnen, bei Mehrmaschinenbedienung Arbeitszyklen abgleichen; Arbeitsabläufe, Materialbereitstellung etc. erfassen und dokumentieren; Produktivität, Leistung, Fertigungszeiten eines Fertigungssegments anhand von Kennzahlen überwachen; Soll-/Ist-Vergleiche der Arbeitssituation durchführen, Mehrzeiten und vorläufige Vorgabezeiten festlegen, Zeitvorgaben nach vorgegebenen Methoden überprüfen; Vollständigkeit und Wirksamkeit der Arbeitsverrichtungen prüfen, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsablaufe, -inhalte und -plätze ausarbeiten und abstimmen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Anforderungen der Zeitwirtschaft, Ergonomie und des Personaleinsatzes, die Einführung unterstützen, Ergebnisse überwachen und Vorgabezeiten neu festlegen, Termine abstimmen; Informieren der jeweiligen betrieblichen Stellen.
BBG
Es sind eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Industriemechaniker/-in) und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich. Zur Durchführung von Arbeitsstudien, zur Überprüfung und Festlegung der Zeitvorgaben und der Arbeitsabläufe und deren Verbesserung ist eine fachspezifische Weiterbildung (z. B. REFA-Techniker) erforderlich.